Volksbegehren - Unterstützungserklärungen
Personen, die in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben.
Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden oder online (mittels „Bürgerkartenumgebung“, insbesondere per „Handysignatur“) möglich.
Wahlberechtige Peronen können ab dem jeweiligen Registrierungszeitpunkt für das Volksbegehren via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur ("Bürgerkartenumgebung") eine Unterstützungserklärung abgeben. Die Unterfertigung von Unterstützungserklärungen können auch jeweils zu den Amtsstunden am Gemeindeamt erfolgen.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren:
- in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde persönlich auf dem entsprechenden Formular geleisteten Unterschrift;
- via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“ bzw. Bürgerkarten).
LINK_TIPP: BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERS