Strafregisterbescheinigung
Ab 1.12.2020 können Sie einen Strafregsiterauszug nur noch mittels beiliegendem Formular beantragen. Dieses Formular müssen Sie ausfüllen, unterfertigen und mit dem dort eingetragenen Identitätsnachweis am Gemeindeamt vorlegen.
Kosten:
€ 14,30 Antrag (Bundesgebühr)
€ 14,30 Zeugnisgebühr - Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, Arbeitgeberin/Arbeitgeber, behörde) dienen soll. (Bundesgebühr)
€ 2,10 (Verwaltungsabgabe)
Strafregisterbescheinigung online
Dafür müssen Sie im Besitz einer Bürgercard sein und die Möglichkeit einer elektronischen Zahlung haben. Die Strafregisterbescheinigung wird Ihnen dann per Post übermittelt.
https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo