Abmeldung eines Wohnsitzes
Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz in Bad Tatzmannsdorf aufgegeben wird. Dies trifft z. B. bei einer Abmelden eines weiteren Wohnsitzes (Nebenwohnsitzes)zu.
* Für jede abzumeldende Person muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden. Dieser muss mit der Unterschrift des Meldepflichtigen vorliegen.
* Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes in unserer Gemeinde wird auf dem anzumeldeten Gemeindeamt (neuer Wohnort) vorgenommen.
* Die Abmeldung muss binnen drei Tage vor bis spätestens drei Tage nach der Aufgabe der Unterkunft erfolgen.