Strafregisterbescheinigung
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) erteilt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass im Strafregister keine solche Verurteilung aufscheinen.
In manchen Berufssparten (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in den öffentlichen Dienst, usw.) wird eine aktuelle Strafregisterbescheinigung zur Vorlage eingefordert.
Die Strafregisterbescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Mitzubringende Dokumente: | Amtlicher Lichtbildausweis |
Bekanntgabe der Vornamen von den Eltern |
Kosten: | Verwaltungsabgabe |
Bei Angabe "dient zur Vorlage bei ..." | € 2,10 |
Ohne Angabe "dient zur Vorlage bei ..." | € 14,30 |
Weitere Informationen finden Sie auf www.help.gv.at unter Strafregisterbescheinigung
Hier können Sie das Antragsformular downloaden!