Ein Freund an deiner Seite ...
Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen/Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
•Vollendung des 18. Lebensjahres
•Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
•Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet – oder, es wird eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher eingesetzt
•Anzahl der Trauzeuginnen/der Trauzeugen: Es können ein oder zwei Trauzeugen sein.
Allerdings ist auch eine Eheschließung ohne Trauzeugen (seit 1.11.2013) möglich.