Zentrales Personenstands- und Staatsbürgerschaftsregister
Mit 1. November 2014 wurden das "ZPR" - Zentrale Personenstandsregister - als "ZSR" - Zentrale Staatsbürgerschaftsregister - eingeführt.
Mit der Einführung und Umstellung auf diese Register gibt es viele Vorteile für die BürgerInnen.
Künfitg kann jedes Standesamt in Österreich Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde ausstellen, da diese durch die Standesämter vom zentralen ZPR-Server online abrufbar sein werden. Nur im Fall der Geburt muss man, wie bisher üblich, das örtlich zuständige Standesamt aufsuchen (Geburtsstandesamt ist weiter für die Eintragung der Geburt zuständig - örtliche Zuständigkeit).
Durch die Schaffung eines zentralen Staatsbürgerschaftsregisters kann die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweis bei jeder Staatsbürgerschaftsstelle (Gemeinde oder Staatsbürgerschaftsverband) beantragt werden.