Alle drei Ortsteile verfügen über eigene Ortsfriedhöfe, die von der Gemeinde verwaltet werden.

Bitte beachten Sie die beiden Verordnungen, die der Gemeinderat für die Friedhöfe (z.B. bezüglich Grabbelegung oder Grabgebühren) erlassen hat.

  • Friedhofsgebührenverordnung
  • Friedhofsordnung - GR-Beschluss